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   FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09   

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FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09 (https://dejure.org/2010,29612)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.02.2010 - 2 K 236/09 (https://dejure.org/2010,29612)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 2 K 236/09 (https://dejure.org/2010,29612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

  • Justiz Hamburg

    § 1 SpStG HA, § 3 Abs 1 SpStG HA, § 4 Abs 1 SpStG HA, Art 3 GG
    Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Spielgerätesteuer: Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
    Nachdem das BVerfG mit Beschluss vom 04.02.2009 (1 BvL 8/05) über die Vorlage entschieden hatte, hob der inzwischen zuständig gewordene erkennende Senat mit Beschluss vom 01.10.2009 den Aussetzungsbeschluss auf und setzte das Verfahren fort.

    Weder dem Tenor noch dem Leitsatz des Beschlusses vom 04.02.2009 (1 BvL 8/05) könne entnommen werden, dass das BVerfG sich mit der Erforderlichkeit einer normativen örtlichen Radizierung auseinandergesetzt habe.

    Der Beklagte führt zur Begründung aus, dass die Erhebung der Spielgerätesteuer rechtmäßig sei und bezieht sich dabei ausdrücklich auf den Beschluss des BVerfG vom 04.02.2009 (1 BvL 8/05) sowie auf das Urteil des BFH vom 29.03.2006 (II R 59/04).

    Als Vorfrage zu einer Unvereinbarkeit des Pauschalmaßstabs (§ 4 Abs. 1 SpStG) mit Art. 3 Abs. 1 GG hat das Gericht sich dabei mit der Gesetzgebungskompetenz der Freien und Hansestadt Hamburg nach Art. 105 Abs. 2a S. 1 GG auseinandergesetzt (vgl. Beschluss vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05, unter I. 1) und 2).

  • BFH, 29.03.2006 - II R 59/04

    Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
    Der Beklagte führt zur Begründung aus, dass die Erhebung der Spielgerätesteuer rechtmäßig sei und bezieht sich dabei ausdrücklich auf den Beschluss des BVerfG vom 04.02.2009 (1 BvL 8/05) sowie auf das Urteil des BFH vom 29.03.2006 (II R 59/04).

    Insoweit wird auf das Urteil des BFH vom 29.03.2006 (II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354), das auf die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30.06.2004 (VII 4/01, DStRE 2004, 1309) ergangen ist, Bezug genommen.

  • FG Hamburg, 26.04.2005 - VII 293/99

    Spielgerätesteuer: Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
    Mit weiterem Beschluss vom 09.06.2005 ist das Verfahren im Hinblick auf den Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dem Verfahren VII 293/99 (jetzt 2 K 142/09) bis zu dessen rechtskräftigen Abschluss ausgesetzt worden.

    Außerdem habe sich das BVerfG aufgrund der Richtervorlage in dem Verfahren VII 293/99 nicht mit den §§ 1 und 2 SpStG befasst.

  • BFH, 29.03.2001 - III B 79/00

    Öffentliche Spielbanken; AdV wegen Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit?

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
    Sie wird vielmehr wesentlich und entscheidend bestimmt durch die öffentliche Aufgabe, das illegale Glücksspiel um Geld einzudämmen und dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen (vgl. BFH, Urteil vom 29.03.2001 - III B 79/00, BFH/NV 2001, 1244).
  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
    Für die verfassungsrechtliche Beurteilung unter dem Blickwinkel des allgemeinen Gleichheitssatzes kommt es nicht auf die Bezeichnung und Zusammensetzung der Steuern und Abgaben, sondern auf deren im Ergebnis eintretende Belastungswirkung an (vgl. BFH, Beschluss vom 27.11.2009 - II B 103/09; Beschluss vom 01.02.2007 - II B 51/06, BFH/NV 2007, 987, m. w. N., zu der in der HmbSpVStG übernommenen Befreiung der Spielbanken von der Spielvergnügungssteuer).
  • FG Hamburg, 30.06.2004 - VII 4/01

    Spielgerätesteuer: Keine erdrosselnde Wirkung der Spielgerätesteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
    Insoweit wird auf das Urteil des BFH vom 29.03.2006 (II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354), das auf die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30.06.2004 (VII 4/01, DStRE 2004, 1309) ergangen ist, Bezug genommen.
  • BGH, 22.11.2007 - III ZR 9/07

    Schadensersatzanspruch bei Nichteinhaltung einer Spielbank-Sperre

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
    Diese Kontrollpflichten obliegen einer Spielbank auch für die Teilnahme am Automatenspiel, andernfalls macht sie sich schadensersatzpflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2007 - III ZR 9/07, BGHZ 174, 255, NJW 2008, 840, m. w. N.).Vor diesem Hintergrund kann der Gesetzgeber seinen Entscheidungsspielraum dahin ausnutzen, dass er in Spielbanken auf Spielgeräte keine Spielvergnügungsteuer erhebt.
  • BFH, 26.06.1996 - II R 18/95
    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht insoweit kein Zweifel, dass die Spielgerätesteuer eine auf das Gebiet der steuererhebenden Körperschaft beschränkte Wirkung hat (vgl. BFH, Urteil vom 26.06.1996 - II R 47/95, BStBl II 1996, 538; Urteil vom 26.06.1996 - II R 18/95, juris).
  • FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 142/09

    Spielgerätesteuer: Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
    Mit weiterem Beschluss vom 09.06.2005 ist das Verfahren im Hinblick auf den Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dem Verfahren VII 293/99 (jetzt 2 K 142/09) bis zu dessen rechtskräftigen Abschluss ausgesetzt worden.
  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
    Das BVerfG hat nicht nur die vom vorlegenden Gericht genannten Verstöße gegen das GG nachzuprüfen, sondern das prüfende Gesetz am GG schlechthin zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.02.1984 - 1 BvL 10/80, BVerfGE 66, 214, 222, m. w. N.).
  • BFH, 24.05.2000 - II R 25/99

    Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

  • BFH, 26.06.1996 - II R 47/95

    Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

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